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Liebe Eltern,

 

der Deutsche Bundestag hat im Oktober das sogenannte Masernschutzgesetz verabschiedet, welches mit Wirkung zum 01. März 2020 in Kraft tritt.

 

Hintergrund ist, dass Masern eine ernste Erkrankung sind, die schwerwiegende Folgeerscheinungen mit sich bringen können. Aus diesem Grund, soll mit Hilfe einer früh ansetzenden Impfpflicht in Gemeinschaftseinrichtungen, ein verbesserter Impfschutz angestrebt werden. Dieser schützt nicht nur Ihr Kind, sondern auch Personen in Ihrem Umfeld, die aufgrund medizinischer Bedenken nicht geimpft werden können, so beispielsweise Babys und immungeschwächte Personen.

 

Das Gesetz regelt, dass der Impfschutz gegen Masern bei Kindern in Gemeinschaftseinrichtungen (z. B. Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen) überprüft und vor Aufnahme nachgewiesen werden muss. Für Kinder, die bereits vor dem 01. März 2020 eine Einrichtung besuchen, muss der Nachweis über den Impfschutz bis zum 31. Juli 2021 der Einrichtungsleitung vorgelegt werden bzw. in der Verwaltung des Eigenbetriebes, Antoinettenstraße 37, 06844 Dessau-Roßlau.

 

Dies kann durch den Impfausweis, das gelbe Vorsorgeuntersuchungsheft (herausnehmbare Karte) oder ein ärztliches Zeugnis über die durchgeführte Impfung geschehen. Liegt eine Immunität vor, oder wenn die Impfung aufgrund medizinischer Gründe nicht möglich ist, ist dies durch ein ärztliches Zeugnis zu bescheinigen. Wenn der Nachweis bereits an anderer Stelle (bei der Leitung einer anderen Einrichtung oder einer staatlichen Stelle) erbracht wurde, kann eine entsprechende Bescheinigung vorgelegt werden.

 

Wir bitten Sie bereits jetzt, den Impfschutz Ihres Kindes durch Ihren Kinder- oder Hausarzt überprüfen zu lassen, gegebenenfalls fehlende Impfungen nachzuholen und diese im Impfpass entsprechend dokumentieren zu lassen.

 

Weitere Informationen und Wissenswertes zum Thema Masernschutzgesetz finden Sie hier:

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/impfpflicht

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/impfpflicht/faq-masernschutzgesetz.html

 

Doreen Rach

Betriebsleiterin


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