Ein ganztägiger Platz umfasst im Allgemeinen ein Förderungs- und Betreuungsangebot ab sieben Stunden je Betreuungstag. Bei der Bewertung, ab welchem zeitlichem Umfang der Ganztagsanspruch erfüllt ist, sind wesentliche Kriterien die Absicherung einer Erwerbstätigkeit der Eltern - Vereinbarkeit von Familie und Beruf - und die besondere soziale Situation des Kindes.
Zur Erfüllung der Bedarfgerechtigkeit können in Einzelfällen Nachweise zur elterlichen Erwerbstätigkeit oder sonstige Nachweise eingefordert werden. Die Nachweise legen Sie bitte zum Termin, an dem Sie Ihre Betreuungsunterlagen erhalten, der Verwaltung des Eigenbetriebes DEKITA vor.
Formular: Arbeitsnachweis