Die Betreuungszeit ist eine gesetzliche Vorgabe.
Ab 01. August 2013 haben alle Kinder gemäß §3 KiFöG bis zur Versetzung in den 7. Schuljahrgang Anspruch auf einen ganztägigen Platz in einer Tageseinrichtung. Ein ganztägiger Platz umfasst im Allgemeinen ein Förderungs- und Betreuungsangebot ab sieben Stunden je Betreuungstag.
Für Schulkinder umfasst ein ganztägiger Platz sechs Stunden je Schultag.
Folgende Betreuungszeiten werden angeboten:
Für den Krippen- und Kindergartenbereich eine Betreuung:
bis fünf Stunden täglich
bis sechs Stunden täglich
bis sieben Stunden täglich
bis acht Stunden täglich
bis neun Stunden täglich
bis zehn Stunden täglich
Für den Hortbereich erfolgt eine Betreuung während der Öffnungszeiten der Horte:
bis zu 3 Stunden täglich
bis zu 4 Stunden täglich
bis zu 5 Stunden täglich
bis zu 6 Stunden täglich