Die Kosten richten sich nach der aktuell gültigen Satzung zur Festlegung von Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten der Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflegestellen in der Stadt Dessau-Roßlau.
Ermäßigung
Gemäß § 13 (4) S. 2 KiFöG LSA ist von Familien mit einem Kindergeldanspruch für zwei und mehr Kinder, die gleichzeitig in Tageseinrichtungen oder Tagespflegestellen gefördert und betreut werden, nur der Kostenbeitrag für das älteste betreute Kind und für jedes weitere Kind zu entrichten, das die Schule besucht. Diese Regelung ist gesetzlich befristet und gilt ab dem 1. Januar 2020 bis zum 31.12.2021.
Für Kinder unter 3 Jahren (Krippe)
tägl. Betreuungszeit | Kostenbeitrag | |
bis 5 Stunden | 123 € | |
bis 6 Stunden | 139 € | |
bis 7 Stunden | 152 € | |
bis 8 Stunden | 165 € | |
bis 9 Stunden | 175 € | |
bis 10 Stunden | 188 € |
Für Kinder von 3 Jahren bis zum Beginn der Schulpflicht (Kindergarten)
tägl. Betreuungszeit | Kostenbeitrag | |
bis 5 Stunden | 80 € | |
bis 6 Stunden | 93 € | |
bis 7 Stunden | 98 € | |
bis 8 Stunden | 121 € | |
bis 9 Stunden | 126 € | |
bis 10 Stunden | 139 € |
Für Kinder ab dem Schuleintritt (Hort)
tägl. Betreuungszeit | Kostenbeitrag | |
bis 3 Stunden | 33 € | |
bis 4 Stunden | 41 € | |
bis 4 Stunden | 52 € | |
bis 6 Stunden | 63 € |
Kostenbeitrag für Kinder die ausschließlich die Ferienbetreuung in Anspruch nehmen
nach § 4 Abs. 3 | ||
Wochenpauschale | 16 € | |
Tagessatz bei bewegl. Ferientagen | 3 € |
Der angegebene Kostenbeitrag kann ermäßigt werden wenn zwei und mehr Kinder (bis zum vollendeten 14. Lebensjahr) im Haushalt leben. Bei einer Beantragung auf Ermäßigung müssen Sie dies anhand von Kopien der Geburtsurkunde nachweisen.
Formular: Änderung allgemein